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Ratgeber

DSGVO und KI in der Schule: Was Lehrkräfte wissen müssen

KI-Grundschullehrer Redaktion
20. Oktober 2025

Einführung

Der Einsatz von KI-Tools in der Schule eröffnet faszinierende Möglichkeiten, wirft aber gleichzeitig wichtige Fragen zum Datenschutz auf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die personenbezogenen Daten aller Menschen in der EU, und Kinder genießen dabei einen besonderen Schutz. Für Lehrkräfte an Grundschulen bedeutet das: Sie müssen beim Einsatz digitaler Werkzeuge besonders sorgfältig vorgehen.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Datenschutzregeln, gibt konkrete Handlungsempfehlungen und hilft Ihnen, sichere KI-Tools zu erkennen. Sie erfahren, was erlaubt ist, wo Grauzonen liegen und wie Sie sich rechtlich absichern. Das Ziel: KI-Tools nutzen und gleichzeitig die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Regelungen können je nach Bundesland und Schulträger variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder die zuständige Schulbehörde.

DSGVO-Grundlagen

Die DSGVO ist seit Mai 2018 in Kraft und gilt für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, also auch für Schulen und Lehrkräfte.

Die wichtigsten Prinzipien

Für den Einsatz von KI-Tools in der Schule sind folgende DSGVO-Grundsätze besonders relevant:

  • Rechtmäßigkeit: Jede Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse).
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die wirklich notwendig sind.
  • Speicherbegrenzung: Daten dürfen nicht länger gespeichert werden als nötig.
  • Vertraulichkeit: Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Besonderer Schutz für Kinder

    Die DSGVO betont in Artikel 8 den besonderen Schutz von Kindern. Für Grundschulkinder unter 16 Jahren gilt in Deutschland: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Das hat direkte Auswirkungen auf den Einsatz von KI-Tools.

    Verantwortlichkeiten in der Schule

    Die Verantwortung für den Datenschutz liegt bei der Schulleitung, nicht bei der einzelnen Lehrkraft. Dennoch sind Lehrkräfte in der Pflicht, datenschutzkonform zu handeln. Jede Schule sollte über einen Datenschutzbeauftragten verfügen, der bei Fragen berät.

    Personenbezogene Daten

    Was genau sind personenbezogene Daten im Schulkontext, und wann werden sie bei der Nutzung von KI-Tools verarbeitet?

    Was sind personenbezogene Daten?

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Im Schulkontext umfasst das:

  • Direkte Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Foto
  • Indirekte Daten: Klassenzugehörigkeit, Leistungsdaten, Verhaltensbeschreibungen
  • Digitale Daten: IP-Adresse, Nutzungsverhalten, Eingaben in Online-Tools
  • Wann werden Daten bei KI-Tools verarbeitet?

    Jedes Mal, wenn Sie Text in ein KI-Tool eingeben, werden diese Daten an Server übertragen und dort verarbeitet. Das bedeutet konkret:

  • Wenn Sie einen Schülernamen eingeben: Das ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Wenn Sie einen Schülertext zur Korrektur hochladen: Der Text kann personenbezogene Daten enthalten.
  • Wenn Schüler direkt mit einem KI-Tool interagieren: Alle Eingaben und die IP-Adresse werden erfasst.
  • Wenn Sie Leistungsbeschreibungen eingeben: Auch ohne Namen können diese identifizierbar sein.
  • Die goldene Regel

    Geben Sie niemals personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern in KI-Tools ein. Verwenden Sie stattdessen anonymisierte oder fiktive Daten. Statt "Erstelle einen Förderplan für Max Müller aus der 3a, der Schwierigkeiten mit der Multiplikation hat" schreiben Sie "Erstelle einen Förderplan für ein Kind in Klasse 3, das Schwierigkeiten mit der Multiplikation hat."

    Einwilligung der Eltern

    Wenn Schülerinnen und Schüler direkt mit KI-Tools arbeiten sollen, ist in den meisten Fällen eine Einwilligung der Eltern erforderlich.

    Wann brauche ich eine Einwilligung?

    Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist in der Regel erforderlich, wenn:

  • Schüler eigene Accounts bei KI-Tools erstellen sollen
  • Schüler direkt mit KI-Chatbots interagieren
  • Schülerdaten (auch anonymisiert) an externe Dienste übertragen werden
  • Schülerarbeiten in KI-Tools hochgeladen werden
  • Keine Einwilligung nötig, wenn:

  • Nur die Lehrkraft das KI-Tool nutzt (z.B. zur Materialerstellung)
  • Keine personenbezogenen Schülerdaten eingegeben werden
  • Das Tool nur zur Unterrichtsvorbereitung eingesetzt wird
  • Sie ausschließlich mit fiktiven Daten arbeiten
  • Anforderungen an die Einwilligung

    Eine wirksame Einwilligung nach DSGVO muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Freiwillig: Eltern müssen ohne Druck zustimmen können. Es darf kein Nachteil entstehen, wenn sie ablehnen.
  • Informiert: Eltern müssen klar verstehen, welche Daten wie verarbeitet werden.
  • Bestimmt: Die Einwilligung muss sich auf einen konkreten Verarbeitungszweck beziehen.
  • Widerrufbar: Eltern müssen die Einwilligung jederzeit zurückziehen können.
  • Muster-Einwilligungserklärung

    Ihre Einwilligungserklärung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name und Zweck des eingesetzten KI-Tools
  • Welche Daten verarbeitet werden
  • Wo die Daten gespeichert werden (EU oder Drittland)
  • Wie lange die Daten gespeichert werden
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Sichere Tools erkennen

    Nicht alle KI-Tools sind gleich gut für den Schuleinsatz geeignet. Achten Sie auf folgende Kriterien, um datenschutzfreundliche Tools zu identifizieren.

    Checkliste für sichere KI-Tools

    Prüfen Sie vor dem Einsatz eines KI-Tools folgende Punkte:

  • Serverstandort: Werden die Daten auf Servern in der EU verarbeitet?
  • Datenschutzerklärung: Gibt es eine verständliche, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung?
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Bietet der Anbieter einen AVV an?
  • Datenverwendung: Werden eingegebene Daten zum Training der KI verwendet?
  • Löschung: Können Daten auf Anfrage gelöscht werden?
  • Verschlüsselung: Ist die Datenübertragung verschlüsselt (HTTPS)?
  • Altersfreigabe: Ist das Tool für die Nutzung durch Minderjährige geeignet?
  • Empfehlenswerte Tools für den Schulbereich

    Einige KI-Tools sind speziell für den Bildungsbereich entwickelt und nehmen den Datenschutz besonders ernst:

    SchoolAI ist eines der wenigen KI-Tools, das speziell für den Einsatz mit Schülerinnen und Schülern entwickelt wurde. Die Plattform bietet altersgerechte Inhaltsfilter, Echtzeit-Überwachung durch die Lehrkraft und ist COPPA-konform.

    Brisk Teaching funktioniert als Chrome-Erweiterung direkt in den Google-Workspace-Tools, die viele Schulen bereits nutzen. Da die Schule bereits einen Vertrag mit Google hat, vereinfacht dies die datenschutzrechtliche Situation erheblich.

    Tools mit Vorsicht nutzen

    Allgemeine KI-Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder Claude sind primär für Erwachsene konzipiert. Sie können von Lehrkräften zur Unterrichtsvorbereitung genutzt werden, sollten aber nicht direkt von Grundschulkindern verwendet werden, da sie keine speziellen Schutzfunktionen für Minderjährige bieten.

    Checkliste für Lehrkräfte

    Nutzen Sie diese praktische Checkliste, bevor Sie ein neues KI-Tool im Unterricht einsetzen:

    Vor dem Einsatz

  • Prüfen Sie, ob Ihre Schule bereits Richtlinien zum KI-Einsatz hat
  • Besprechen Sie den geplanten Einsatz mit der Schulleitung
  • Informieren Sie den Datenschutzbeauftragten der Schule
  • Prüfen Sie das Tool anhand der oben genannten Checkliste
  • Holen Sie bei Bedarf die Einwilligung der Eltern ein
  • Erstellen Sie einen Plan B für Kinder ohne Einwilligung
  • Während der Nutzung

  • Geben Sie keine personenbezogenen Schülerdaten ein
  • Überwachen Sie die Nutzung durch Schüler
  • Dokumentieren Sie, welche Tools Sie einsetzen
  • Nutzen Sie sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Loggen Sie sich nach der Nutzung aus
  • Nach der Nutzung

  • Löschen Sie nicht mehr benötigte Accounts und Daten
  • Bewerten Sie regelmäßig, ob die eingesetzten Tools noch datenschutzkonform sind
  • Halten Sie sich über Updates der Datenschutzrichtlinien der Tools auf dem Laufenden
  • Schulrechtliche Aspekte

    Neben der DSGVO gibt es weitere rechtliche Rahmenbedingungen, die beim KI-Einsatz in der Schule relevant sind.

    Landesrechtliche Regelungen

    Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer enthalten zunehmend Regelungen zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Informieren Sie sich über die aktuellen Vorgaben Ihres Bundeslandes, da diese sich schnell weiterentwickeln.

    Dienstanweisungen und Erlasse

    Viele Kultusministerien haben inzwischen Handreichungen oder Erlasse zum Umgang mit KI in der Schule veröffentlicht. Diese sind oft konkreter als die allgemeinen Datenschutzgesetze und geben praktische Orientierung.

    Urheberrecht beachten

    KI-generierte Inhalte werfen auch urheberrechtliche Fragen auf. Grundsätzlich gilt:

  • KI-generierte Texte und Bilder sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt
  • Sie dürfen KI-generierte Materialien im Unterricht verwenden
  • Achten Sie darauf, dass die KI keine urheberrechtlich geschützten Inhalte reproduziert
  • Kennzeichnen Sie KI-generierte Materialien als solche
  • Haftungsfragen

    Wenn durch den Einsatz von KI-Tools ein Datenschutzvorfall eintritt, stellt sich die Frage der Haftung. Grundsätzlich haftet der Verantwortliche, also die Schule. Lehrkräfte können jedoch bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Handeln Sie daher immer im Rahmen der schulischen Vorgaben.

    Fazit

    Datenschutz und KI-Nutzung in der Grundschule müssen kein Widerspruch sein. Wenn Sie einige grundlegende Regeln beachten, können Sie KI-Tools sicher und gewinnbringend einsetzen. Die wichtigsten Punkte:

  • Keine personenbezogenen Schülerdaten in KI-Tools eingeben, immer anonymisiert arbeiten.
  • Einwilligung der Eltern einholen, wenn Schüler direkt mit KI-Tools arbeiten.
  • Datenschutzfreundliche Tools bevorzugen, die speziell für den Schulbereich entwickelt wurden, wie SchoolAI oder Brisk Teaching.
  • Schulleitung und Datenschutzbeauftragten einbeziehen und transparent kommunizieren.
  • Sich regelmäßig informieren, da sich sowohl die Tools als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schnell weiterentwickeln.
  • Mit einem bewussten und informierten Umgang mit dem Thema Datenschutz können Sie KI-Tools als wertvolle Helfer in Ihren Grundschulunterricht integrieren, ohne die Rechte und die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler zu gefährden.

    Empfohlene Tools aus diesem Ratgeber

    4.6

    SchoolAI

    KI-gestützte Lernumgebung mit personalisierten KI-Tutoren für jeden Schüler.

    Basis kostenlos, Premium ab $6/Monat

    4.6

    Brisk Teaching

    Chrome-Erweiterung mit KI-Funktionen direkt in Google Docs und Slides für Lehrer.

    Basis kostenlos, Premium ab $8/Monat

    Zuletzt aktualisiert: 1. Februar 2026

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